Kategorie: Kfz-Werkstatt

  • Klimaanlagenwartung R1234YF / R134A

    Klimaanlagenwartung R1234YF / R134A

    Klimaanlagenwartung und Pollenfilterwechsel: Für ein kühleres und gesünderes Fahrerlebnis!

    Wir bieten professionelle Klimaanlagenwartung für die Systeme R134A und R1234YF sowie den Austausch des Innenraumluftfilters an.

    Unsere Leistungen:

    • Klimaanlagenwartung nach Herstellervorgaben
    • Dichtigkeitsprüfung
    • Kältemittel-Kontrolle und -Auffüllen
    • Desinfektion des Innenraums
    • Funktionsprüfung
    • Austausch des Innenraumluftfilters

    Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von:

    • Besserer Kühlleistung
    • Geringererem Kraftstoffverbrauch
    • Gesünderer Luft im Fahrzeuginnenraum
    • Längerer Lebensdauer der Klimaanlage

    Warum ist die regelmäßige Wartung der Klimaanlage im PKW so wichtig?

    Die Klimaanlage im Auto sorgt nicht nur für angenehme Temperaturen im Fahrzeuginnenraum, sondern trägt auch zur Sicherheit und Gesundheit bei. Eine gut gewartete Klimaanlage kühlt besser, verbraucht weniger Kraftstoff und verhindert die Bildung von gesundheitsschädlichen Bakterien und Pilzen.

    Hier die wichtigsten Gründe für die regelmäßige Wartung der Klimaanlage:

    • Verlust von Kältemittel: Das Kältemittel ist ein wichtiger Bestandteil der Klimaanlage, der für die Kühlleistung sorgt. Im Laufe der Zeit geht jedoch Kältemittel verloren, was zu einer verminderten Kühlleistung führt.
    • Verschmutzung: Der Innenraum der Klimaanlage kann durch Staub, Pollen und andere Verschmutzungen verunreinigt werden. Dies kann zu unangenehmen Gerüchen und zur Bildung von Bakterien und Pilzen führen.
    • Verschleiß: Die Bauteile der Klimaanlage unterliegen einem gewissen Verschleiß. Eine regelmäßige Wartung hilft, Verschleißerscheinungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.


    Klimaanlagenwartung und Pollenfilterwechsel: Für ein kühleres und gesünderes Fahrerlebnis!

    Klimaanlagenwartung R1234RF und R134A

    Wir bieten professionelle Klimaanlagenwartung für die Systeme R134A und R1234YF sowie den Austausch des Innenraumluftfilters an.

    Unsere Leistungen:

    • Klimaanlagenwartung nach Herstellervorgaben
    • Dichtigkeitsprüfung
    • Kältemittel-Kontrolle und -Auffüllen
    • Desinfektion des Innenraums
    • Funktionsprüfung
    • Austausch des Innenraumluftfilters

    Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von:

    • Besserer Kühlleistung
    • Geringererem Kraftstoffverbrauch
    • Gesünderer Luft im Fahrzeuginnenraum
    • Längerer Lebensdauer der Klimaanlage

    Jetzt Termin vereinbaren!

    Warum ist die regelmäßige Wartung der Klimaanlage im PKW so wichtig?

    Die Klimaanlage im Auto sorgt nicht nur für angenehme Temperaturen im Fahrzeuginnenraum, sondern trägt auch zur Sicherheit und Gesundheit bei. Eine gut gewartete Klimaanlage kühlt besser, verbraucht weniger Kraftstoff und verhindert die Bildung von gesundheitsschädlichen Bakterien und Pilzen.

    Hier die wichtigsten Gründe für die regelmäßige Wartung der Klimaanlage:

    • Verlust von Kältemittel: Das Kältemittel ist ein wichtiger Bestandteil der Klimaanlage, der für die Kühlleistung sorgt. Im Laufe der Zeit geht jedoch Kältemittel verloren, was zu einer verminderten Kühlleistung führt.
    • Verschmutzung: Der Innenraum der Klimaanlage kann durch Staub, Pollen und andere Verschmutzungen verunreinigt werden. Dies kann zu unangenehmen Gerüchen und zur Bildung von Bakterien und Pilzen führen.
    • Verschleiß: Die Bauteile der Klimaanlage unterliegen einem gewissen Verschleiß. Eine regelmäßige Wartung hilft, Verschleißerscheinungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

    Die folgenden Vorteile bietet die regelmäßige Wartung der Klimaanlage:

    • Bessere Kühlleistung: Eine gut gewartete Klimaanlage kühlt besser und sorgt so für ein angenehmes Fahrerlebnis.
    • Geringerer Kraftstoffverbrauch: Eine Klimaanlage, die mit weniger Kältemittel betrieben wird, verbraucht weniger Kraftstoff.
    • Gesündere Luft im Fahrzeuginnenraum: Eine regelmäßige Desinfektion der Klimaanlage verhindert die Bildung von gesundheitsschädlichen Bakterien und Pilzen.
    • Längere Lebensdauer der Klimaanlage: Durch die regelmäßige Wartung wird die Lebensdauer der Klimaanlage verlängert.

    Warum ist der Wechsel des Innenraumluftfilters (Pollenfilters) so wichtig?

    Der Innenraumluftfilter (Pollenfilter) hält Staub, Pollen und andere Verschmutzungen aus der Luft zurück und sorgt so für eine bessere Luftqualität im Fahrzeuginnenraum. Ein verschmutzter Filter kann:

    • die Kühlleistung der Klimaanlage beeinträchtigen
    • zu unangenehmen Gerüchen führen
    • die Gesundheit der Insassen beeinträchtigen, z. B. durch allergische Reaktionen

    Der Innenraumluftfilter sollte einmal pro Jahr oder alle 15.000 Kilometer gewechselt werden.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die regelmäßige Wartung der Klimaanlage und der Austausch des Innenraumluftfilters wichtige Maßnahmen sind, um die Funktion, die Effizienz, die Lebensdauer und die Gesundheit der Insassen zu gewährleisten.

    Fediverse Reactions

  • Reifeneinlagerungs-Bedingungen

    • Der Verwahrungsvertrag wird abgeschlossen auf die Dauer von 6 Monaten ab Datum der Einlagerung der zu verwahrenden Reifen/Räder.
    • Der Kunde / die Kundin hat das Recht, die bei uns verwahrten Räder jederzeit wieder herauszuholen, ein Anspruch auf Erstattung der Verwahrunggebühr entsteht nicht. Mit dem Abholen der Räder endet der Verwahrungsvertrag.
    • Werden die verwahrten Artikel nach 6 Monaten nicht abgeholt, wird bereits jetzt vereinbart, dass die o.g. Verwahrunggebühr für eine weitere Verwahrungszeit von 6 Monaten fällig wird. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, von Kunden die Rücknahme der verwahrten Artikel zu verlangen.
    • Werden die verwahrten Artikel nach Ablauf von 12 Monaten ab Einlagerung nicht abgeholt oder zurück verlangt, erklärt sich der Kunde mit einer freihändigen Verwertung durch uns einverstanden.
    • Wir leisten Gewähr dafür, dass die Verwahrung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt durchgeführt wird. Für Verluste oder Beschädigungen der verwahrten Artikel durch höhere Gewalt haften wir nicht.

  • Rabattbedingungen

    Bei gewährten Rabattaktionen können wir keine Rabatte auf

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  • Job Angebote!

    Job Angebote!

    Aktuell suchen wir einen Kfz.-Mechatroniker / Kfz.-Mechaniker (m/w/d) in Festanstellung.

    Wir freuen uns auf engagierte Bewerberinnen und Bewerber, die unser Team verstärken möchten.

    Ausbildungsplätze können wir derzeit leider nicht anbieten. Voraussichtlich stehen ab dem Jahr 2029 wieder neue Ausbildungsplätze zur Verfügung.

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  • Sonderaktionen!

    Derzeit keine 🙂

    *Ausnahmen zu gewährten Rabatten bei Rabatt-Aktionen finden sie hier.

    Fediverse Reactions

  • Anschrift

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    Rechnungsanschrift:

    Jürgen und Marcus Pfeiffer GbR
    Elisabethstraße 33-35
    12247 Berlin

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    Wir würden uns freuen, wenn sie uns Feedback auf Google Maps und Autoservice.com geben würden.

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  • Kfz-Mietwerkstatt


  • Teileverkaufsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile
    Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)
    Teileverkaufsbedingungen Stand: 01/2022

    I. Zahlung

    1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
    2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
    3. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.

    II. Lieferung und Lieferverzug

    1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
    2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
    3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
    4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
    5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

    III. Abnahme

    1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
    2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

    IV. Eigentumsvorbehalt

    1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
    2. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages gemäß Abschnitt I. „Zahlung“, Ziffer 1 an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

    V. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel

    1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.
      1.a. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann beim Verkauf gebrauchter Teile eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.
      1.b. Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
    2. Sofern eine Verkürzung der Verjährungsfrist mit einem Verbraucher (siehe Ziffer 1.a.) oder einem Käufer nach Ziffer 1.b. vereinbart wurde oder die Verjährung gegenüber einem Käufer nach Ziffer 1.b. ausgeschlossen wurde, gelten die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
    4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
    5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
      a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.
      b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

    VI. Haftung für sonstige Ansprüche

    1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
    2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
    3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Teil seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.

    VII. Gerichtsstand

    1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
    2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

    VIII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
    Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

    Ausnahmen zu gewährten Rabatten bei Rabatt-Aktionen finden sie hier.