Reifeneinlagerungs-Bedingungen

  • Der Verwahrungsvertrag wird abgeschlossen auf die Dauer von 6 Monaten ab Datum der Einlagerung der zu verwahrenden Reifen/Räder.
  • Der Kunde / die Kundin hat das Recht, die bei uns verwahrten Räder jederzeit wieder herauszuholen, ein Anspruch auf Erstattung der Verwahrunggebühr entsteht nicht. Mit dem Abholen der Räder endet der Verwahrungsvertrag.
  • Werden die verwahrten Artikel nach 6 Monaten nicht abgeholt, wird bereits jetzt vereinbart, dass die o.g. Verwahrunggebühr für eine weitere Verwahrungszeit von 6 Monaten fällig wird. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, von Kunden die Rücknahme der verwahrten Artikel zu verlangen.
  • Werden die verwahrten Artikel nach Ablauf von 12 Monaten ab Einlagerung nicht abgeholt oder zurück verlangt, erklärt sich der Kunde mit einer freihändigen Verwertung durch uns einverstanden.
  • Wir leisten Gewähr dafür, dass die Verwahrung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt durchgeführt wird. Für Verluste oder Beschädigungen der verwahrten Artikel durch höhere Gewalt haften wir nicht.